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An alle Schülerinnen und Schüler, die das Betriebspraktikum in der 10. Klasse ableisten
Merkblatt 1. Das vierzehntägige Betriebspraktikum findet immer in den beiden Wochen, die direkt auf die Herbstferien folgen, statt. Im Schuljahr 2010/2011 bedeutet das: vom 25.10. 2010 bis zum 05.11. 2010. In einem Praktikumsbericht dokumentiert Ihr Eure Erkenntnisse über den jeweiligen Beruf bzw. das Berufsfeld und über Eure ersten Erfahrungen im Berufsleben. Der Praktikumsbericht ist ca. einen Monat nach Ende des Praktikums abzugeben, d.h. im Schuljahr 2010/2011 am 03.12. 2010. 2. Die gemeinsame Informationsveranstaltung für Eltern, Schülerinnen und Schüler findet am 24.Februar 2010, um 19.00h im Forum unserer Schule statt. Auf dieser Informationsveranstaltung werden alle Termine und wichtige Details zum Ablauf des Praktikums bekannt gegeben. Ein Vertreter des Arbeitsamtes informiert über die Situation am Arbeitsmarkt und Perspektiven für Berufswahl und Studium. 3. Die Suche nach einem Praktikumsplatz sollte möglichst frühzeitig zu Beginn des Jahres erfolgen. Dabei sind folgende Dinge zu beachten: Praktikumsplätze sollen prinzipiell von Euch selbst gesucht werden. Es empfiehlt sich eine telefonische Anfrage im Betrieb und ggf. die Vereinbarung einer Vorstellung. Sollte der Betrieb eine Bewerbung verlangen, könnt Ihr beim Studien- und Berufswahlkoordinator Informationsmaterialien zur Bewerbung und Vorstellung im Betrieb erhalten. (Für Ausnahmen siehe 4) Bei entsprechender Eignung füllt der Betrieb das von der Schule ausgegebene Rückantwortformular aus, das bitte bis Mitte Juni über den Postweg oder den Klassenlehrer an den Studien- und Berufswahlkoordinator weitergeleitet werden soll. Bedingung für die Wahl eines Praktikumsbetriebes ist, dass die Praktikumsstelle nicht weiter als 25 km vom Wohnort entfernt ist und den Auswahlkriterien des betreffenden Amtes für Arbeitsschutz genügt, was normalerweise der Fall ist. 4. Für bestimmte Betriebe kann eine Bereitstellung von Praktikumsplätzen nur über die Schule zentral erfolgen. Dies gilt z. B. für das Evangelische Krankenhaus in Mülheim (Pflegedienst). 5. Manche Betriebe benötigen eine Bescheinigung der Schule. Wenn dies der Fall ist, informiert bitte den Praktikumsbeauftragten.
Ein Gesundheitszeugnis in Form einer bescheinigten Belehrung ist notwendig für folgende Bereiche: Kontakt mit Lebensmitteln, Kindertagesstätten (ausgenommen Kindergärten), einige Arztpraxen und alle Krankenhäuser. Für Tierarztpraxen ist eine noch gültige Tetanusimpfung nachzuweisen, wer bei einem Kinderarzt/einer Kinderärztin arbeitet, muss eine Mumps- bzw. Rötelnimpfung vorweisen.
6. Für ein Praktikum im Ausland gelten besondere Bestimmungen. In diesem Fall ist ein Vorgespräch mit dem Praktikumsbeauftragten unbedingt notwendig.
7. Für die meisten Betriebe bedeutet ein Praktikant oder eine Praktikantin eine zusätzliche Belastung. Dies solltet Ihr bei Eurer Bewerbung und Arbeit im Betrieb berücksichtigen.
8. Solltet Ihr Schwierigkeiten bei der Auswahl oder dem Finden eines geeigneten Betriebes haben, wendet euch an den Praktikumsbeauftragten. Und nun viel Spaß und Erfolg bei euren ersten Schritten in die Arbeitswelt.
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