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Schulordnung
der Otto-Pankok-Schule
Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr
In unserer Schule begegnen sich junge Menschen und Erwachsene. Sie können hier reden und handeln, etwas zusammen planen und durchfuhren, Neues lernen und Altes überdenken. Es ist unser Ziel, das Leben in unserer Schule so zu gestalten, dass alle Beteiligten sich wohl fühlen können, dass es gerecht zugeht, dass auf Schwächere Rücksicht genommen wird und kein Schüler Angst haben muss. (Wenn im Folgenden aus Gründen der Vereinfachung nur von Lehrern und Schülern die Rede ist, so sind natürlich auch stets Lehrerinnen und Schülerinnen gemeint!)
I. Vor und nach dem Unterricht
Die Schüler können das Gebäude ab 7.45 Uhr durch den Haupteingang betreten, die Klassenräume - auch die in den Pavillons - aber erst ab 7.55 Uhr. In der Zwischenzeit dient das Forum als Aufenthaltsraum, jedoch nicht als Spiel- oder Picknickplatz; das Betreten der Bühne ist aus Sicherheitsgründen verboten. Jeder hat darauf zu achten, dass keine Abfälle hinterlassen werden. Dies gilt besonders für Oberstufenschüler, weil ihnen das Forum auch außerhalb dieser Zeit als Aufenthaltsraum zur Verfügung steht. Schüler, die in der 1. Stunde Sport in der Halle haben, halten sich im Forum auf. Mit dem Schellen werden sie von den Sportlehrern durch die Eingänge vom Forum aus in die Halle geführt. Bis 7.55 Uhr benutzen nur die Lehrer den rechten Seitenflur und das rechte Treppenhaus. Um Störungen des bereits laufenden Unterrichts zu vermeiden, gehen die Schüler bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde oder später erst mit dem Schellen zur kleinen bzw. nach der großen Pause in das Gebäude. Mit dem Fahrrad dürfen nur die Schüler kommen, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen und einen entsprechenden Berechtigungsschein der Schule vorweisen können. Fahrräder, Mopeds und Motorräder müssen an den dafür vorgesehenen Einstellplätzen auf dem Schulhof abgestellt und gesichert werden. Um Unfälle zu vermeiden, sind die Fahrzeuge auf dem Schulgelände zu schieben. Der Lehrerparkplatz ist ausschließlich den Lehrern vorbehalten.
II. Pausenordnung
Zwischen den Unterrichtsstunden gibt es folgende Pausen:
1. Std.: 08.00-08.45 (5 Min. Pause) 2. Std.: 08.50-09.35 (15 Min. Pause)
3. Std.: 09.50 - 10.35 (5 Min. Pause) 4. Std.: 10.40 - 11.25 (15 Min. Pause)
5. Std.: 11.40-12.25 (5 Min. Pause) 6. Std.: 12.30-13.15 (15 Min. Pause)
7. Std.: 13.30-14.15
Während des Unterrichts und in den 5-Minuten-Pausen darf sich kein Schüler auf den Fluren aufhalten; ausgenommen ist das Wechseln in einen anderen Raum. In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen- bzw. Fachräume und gehen auf den Schulhof. Die Räume werden von den Lehrern abgeschlossen. Bei einem Raumwechsel nehmen die Schüler das Unterrichtsmaterial für die nächste Stunde mit in die Pause.
Eine Regenpause wird durch dreimaliges Schellen angekündigt. Die Schüler müssen sich dann im Klassenraum oder im Forum aufhalten.
Auf dem Schulhof ist das Ballspielen mit Softbällen vor der ersten Stunde und in den Pausen gestattet, nicht jedoch im Forum. Tischtennis kann ebenfalls vor der ersten Stunde und während der Pausen gespielt werden, nicht jedoch während der laufenden Unterrichtsstunden. Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände untersagt. Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Pausen nicht verlassen. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
Mit dem Schellen zur Unterrichtsstunde begeben sich alle Lehrer und Schüler zu den Klassen- bzw. Fachräumen. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde in dem Klassen- bzw. Fachraum stellen die Schüler die Stühle auf die Tische, beseitigen grobe Verunreinigungen und machen die Fenster zu; die Lehrer schließen den Raum daraufhin ab.
III. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
Alle sollen sich so verhalten, dass das Zusammenleben in angenehmer Atmosphäre und möglichst konfliktfrei verläuft.
Dazu gehört, dass das Inventar der Schule pfleglich behandelt wird. Beschädigungen sind sofort im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden, damit für die Reparatur gesorgt werden kann. Für Sachbeschädigungen kommen die dafür verantwortlichen Schüler bzw. ihre Eltern auf, auch bei Beschädigung oder Beschmutzung von Büchern. Jeder achtet zudem darauf, dass das Schulgelände und das Schulgebäude sauber gehalten werden.
Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollten nicht in die Schule mitgebracht werden; es besteht kein Versicherungsschutz.
Das Werfen von Gegenständen - besonders aus den Fenstern bzw. im Treppenhaus - ist verboten. Die Dachterrasse bleibt aus Sicherheitsgründen geschlossen. Es ist nicht erlaubt, Waffen - auch Spielzeugwaffen - und waffenähnliche Gegenstände mit in die Schule zu nehmen. Elektronische Kommunikationsmittel dürfen auf dem Schulhof und im Gebäude nicht eingeschaltet werden.
Das Rauchen ist ebenfalls im gesamten Schulbereich nicht gestattet. Es wird zudem erwartet, dass die älteren Schüler den jüngeren ein Vorbild sind und deshalb vor den Zugängen zum Schulgelände nicht rauchen. Drogen, auch Alkohol, werden von der Schulgemeinde gleichfalls nicht toleriert; Verstöße haben Ordnungsmaßnahmen zur Folge.
Schulleitung, Lehrer, Sekretärinnen, Hausmeister und ermächtigte Schüler machen gegenüber denjenigen Personen vom Hausrecht Gebrauch, die gegen diese Schulordnung verstoßen oder sich unberechtigt auf dem Schulgelände oder im Gebäude aufhalten.
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